Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht

Als Linzer Rechtsanwaltskanzlei bieten wir kompetente Vertretung im Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht.

Schadenersatz:

Das Schadenersatzrecht regelt, unter welchen Voraussetzungen ein Geschädigter einen Schaden von einem anderen ersetzt bekommt. Das Schadenersatzrecht hat eine Ausgleichsfunktion und spielt im Gerichtsalltag eine wesentliche Rolle, wie etwa bei Verkehrsunfällen, bei der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten oder bei ärztlichen Kunstfehlern.

Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen setzt eine rechtswidrige und schuldhafte Schadensverursachung voraus und verpflichtet den Schädiger zur Wiederherstellung des vorigen Zustandes (Naturalrestitution). Der Geschädigte ist also so zu stellen, wie er ohne das schädigende Ereignis stünde. Ist eine Naturalrestitution nicht möglich, gebührt dem Geschädigten ein angemessener Geldersatz.

Bei den zu ersetzenden Schäden kommen einerseits in Betracht Vermögensschäden, das sind Schäden, die in Geld messbar sind, wie etwa Reparaturkosten, Behandlungskosten, etc. Andererseits ist aber auch Ersatz für immaterielle Schäden zu leisten, worunter etwa das Schmerzengeld infolge von Körperverletzungen fällt, aber auch beispielsweise der Ersatz für entgangene Urlaubsfreude oder bei Eingriffen in die Privatsphäre.

Spezielle Haftungstatbestände, die besondere Voraussetzungen für die Haftung und die Ersatzpflicht vorsehen, gibt es etwa im Bereich der Beratung durch Sachverständige, im Bereich der Tierhaltung bei Schäden im Zusammenhang mit Gebäuden oder als Halter eines Weges.

Neben dem verschuldensabhängigen Schadenersatzanspruch des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) sehen Sondergesetze besondere Haftungsgrundlagen vor, wenn eine gefährliche, aber erlaubte Tätigkeit ausgeübt wird (Gefährdungshaftung). In diesem Bereich bedarf es für eine Haftung weder eines rechtswidrigen noch schuldhaften Verhaltens, sondern obliegt es dem Haftpflichtigen seine Befreiung von der Haftung nach den gesetzlich geregelten Möglichkeiten nachzuweisen. Die bedeutsamste Gefährdungshaftung trifft den Halter eines Kfz nach dem Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz (EKHG).

Die Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit Kenntnis von Schaden und Schädiger zu laufen.

Durch langjährige Erfahrung bieten wir als Rechtsanwälte kompetente Beratung bei der Prüfung und Geltendmachung eigener Schadenersatzansprüchen. Auf Schädigerseite unterstützen wir unsere Mandanten durch die Prüfung und bei der Abwehr unberechtigter Forderungen.

Gewährleistung:

Das Gewährleistungsrecht regelt, wann jemand dafür einzustehen hat, das heißt Gewähr zu leisten hat, dass die erbrachte Leistung nicht dem Vertrag entspricht.

Ob ein Mangel vorliegt und ob eine bestimmte Leistung mangelhaft ist, hängt von der vertraglichen Vereinbarung ab. Hierbei kommt es sowohl auf die ausdrücklich bedungenen Eigenschaften, aber auch auf gewöhnlich vorausgesetzte Eigenschaften an, die nicht gesondert vereinbart werden müssen. Auch Werbeaussagen eines bestimmten Produkts können Einfluss auf die Beurteilung der mangelhaften Leistungserbringung haben.

Anders als das Schadenersatzrecht ist die Gewährleistungspflicht verschuldensunabhängig.

Der Mangel muss im Zeitpunkt der Übergabe vorhanden sein; nicht nötig ist, dass er bereits erkennbar war.

Im Gewährleistungsfall ist der Übergeber primär zum Austausch oder zur Verbesserung der mangelhaften Sache verpflichtet. Ist ein Austausch oder eine Verbesserung der mangelhaften Sache nicht möglich oder mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden, besteht ein Anspruch auf Preisminderung und – ausgenommen bei geringfügigen Mängeln – ein Anspruch auf Wandlung, also die Aufhebung und Rückabwicklung des Vertrages.

Der Gewährleistungsanspruch muss bei beweglichen Sachen innerhalb von zwei Jahren, bei unbeweglichen Sachen innerhalb von drei Jahren gerichtlich geltend gemacht werden.

Bei unternehmensbezogenen Geschäften sind besonders die gesetzliche Rügeobliegenheit zu beachten und die Möglichkeiten im Händlerregress.

Als Rechtsanwälte unterstützen wir unsere Mandanten bei der Beurteilung gewährleistungsrechtlicher Fragen und der Geltendmachung daraus resultierender Ansprüche sowohl außergerichtlich als auch prozessual.