Versicherungsrecht

Als Linzer Rechtsanwaltskanzlei mit langjähriger Erfahrung im Versicherungsrecht bieten wir eine sachkundige Beratung und Vertretung in versicherungsrechtlichen Angelegenheiten.

Ihre Rechtsanwälte im Versicherungsrecht:

Versicherungen spielen in unserem Leben eine wesentliche Rolle, beginnend mit Haftpflichtversicherungen zur Erfüllung oder Abwehr von Schadenersatzansprüchen, Unfallversicherungen zur Abmilderung finanzieller Folgen eines Unfalls, Krankenversicherungen zum Ersatz der Kosten im Krankheitsfall, Eigenheimversicherungen zum Schutz gegen bestimmte Risiken im Zusammenhang mit Eigenheimen, bis zu Rechtsschutzversicherungen zur Unterstützung bei der Durchsetzung von Ansprüchen. Versicherungen erfassen nicht nur den privaten, sondern auch den betrieblichen Bereich.

Versicherungsverträge stellen ein komplexes Vertragswerk dar, das insbesondere genau regelt, was versichert ist und was nicht versichert ist und welche Obliegenheiten vor oder nach einem Versicherungsfall zu erfüllen sind.

Eine fundierte Beratung im Versicherungsrecht setzt nicht nur eine genaue Kenntnis des Versicherungsrechts, sondern auch Erfahrung im Zusammenhang mit den Versicherungsbedingungen und Versicherungsunternehmen voraus.

Unsere Kanzlei berät und vertritt in allen versicherungsrechtlichen Fragen, insbesondere in folgenden Bereichen des Versicherungsrechts:

KFZ-Haftpflichtversicherung:

In der KFZ-Haftpflichtversicherung sind versichert der Versicherungsnehmer, der Eigentümer und Halter sowie der berechtigte Lenker, Einweiser und Insasse.

Ersetzt werden die berechtigten Ansprüche aus Schäden, die dritte Personen durch die Verwendung des versicherten Kraftfahrzeuges erleiden – und zwar bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Die Versicherung bietet aber auch Deckung zur Abwehr unberechtigt erhobene Ansprüche.

Als Rechtsanwälte sorgen wir für eine kompetente Prüfung möglicher Ansprüche aus der KFZ-Haftpflichtversicherung und übernehmen die effiziente Schadensabwicklung und gegebenenfalls Abwehr unberechtigt erhobener Forderungen sowohl außergerichtlich als auch durch Vertretung vor Gerichten und Behörden.

Private und betriebliche Haftpflichtversicherung:

Auch außerhalb des KFZ-Bereichs muss damit gerechnet werden, dass unvorhergesehen Schäden eintreten oder Personen verletzt werden und sich die Frage der Haftung stellt.

Die private bzw. betriebliche Haftpflichtversicherung ersetzt einerseits im Rahmen des abgeschlossenen Versicherungsvertrages berechtigte Ansprüche geschädigter Personen und bietet andererseits Deckung für die Abwehr unberechtigt erhobener Ansprüche.

Zu denken ist hier im Privatbereich etwa an Schadenersatzforderungen, wenn man als Fußgänger oder Radfahrer einen Unfall verschuldet, Bissverletzungen durch den eigenen Hund (Tierhalter-Haftpflicht) oder Schadenersatzansprüche eines Besuchers infolge eines Sturzes am vereisten Hauszugang (Haftpflicht für Haus- und Grundbesitzer).

Beträchtliche Schadenersatzforderungen können auch im betrieblichen Bereich drohen sei es etwa durch Produktions- oder Montagefehler, Planungsfehler, Behandlungsfehler oder Ähnlichem.

Als Rechtsanwälte sorgen wir für eine fundierte Prüfung möglicher Ansprüche und übernehmen die effiziente Schadensabwicklung und gegebenenfalls Abwehr unberechtigt erhobener Forderungen sowohl außergerichtlich als auch durch Vertretung vor Gerichten und Behörden.

Rechtsschutzversicherung:

Im Bereich der Rechtsschutzversicherung bietet der Versicherer im vereinbarten Umfang Deckung für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen und trägt die dem Versicherungsnehmer dabei entstehenden Kosten.

Der Deckungsumfang der Rechtsschutzversicherung richtet sich üblicherweise nach den vereinbarten Leistungsarten, wie etwa Schadenersatzrechtsschutz, Strafrechtsschutz, Fahrzeugrechtsschutz, Beratungsrechtsschutz, Arbeits- und Sozialversicherungsrechtsschutz, Vertragsrechtsschutz, Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete, Rechtsschutz für Familien- und Erbrecht, etc.

Als Rechtsanwälte vertreten wir im Rahmen der Rechtsschutzversicherung, übernehmen die Deckungsanfrage und Korrespondenz gegenüber dem Versicherer und sorgen für eine kompetente Prüfung versicherungsrechtlicher Fragen.

Private Unfallversicherung:

Eine private Unfallversicherung sichert im Schadensfall vor wirtschaftlichen Nachteilen aus einem Freizeitunfall.

Ein „Unfall“ liegt dann vor, wenn durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung eintritt. Als Unfall gelten z.B. Knochenbrüche, Verrenkungen, Zerrungen und Zerreißungen von Muskeln, Sehnen und Bändern.

Im Schadensfall erbringt der Versicherer, je nach Umfang des Versicherungsvertrages, Leistungen für eingetretene Invalidität, Bergungskosten, Berufsunfähigkeit, Spitalskosten, etc.

Als Rechtsanwälte beraten und vertreten wir sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich bei Deckungsfragen aus der privaten Unfallversicherung und prüfen versicherungsrechtliche Ansprüche.

Sachversicherung (Haushaltsversicherung, Gebäudeversicherung):

In der Sachversicherung übernimmt der Versicherer im Rahmen der Höchsthaftungssumme Reparatur- und Wiederbeschaffungs- sowie bestimmte Nebenkosten, die zur Behebung versicherter Schäden an versicherten Sachen anfallen.

Während die Haushaltsversicherung Schäden am Hausrat abdeckt, übernimmt die Eigenheimversicherung Schäden am Gebäude. Zumeist sind in der Sachversicherung die Sparten Feuer, Naturgefahren, Leitungswasser, Einbruchsdiebstahl und Gebäudehaftpflicht zusammengefasst.

Als Rechtsanwälte beraten und vertreten wir sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich bei Fragen zur Versicherungsdeckung im Rahmen der Sachversicherung und prüfen versicherungsrechtliche Ansprüche.