Vertragsrecht
Viele Gerichtsprozesse resultieren aus Verträgen, die unklar formuliert sind, die wesentliche Punkte, die zu regeln wären, außer Acht lassen, oder bei denen Vertragsparteien Bestimmungen unterschiedlich verstehen.
Ein „guter“ Vertrag setzt zunächst voraus, dass der Anwalt durch eine eingehende Besprechung mit dem Klienten ein umfassendes Bild darüber gewinnt, welche Vorstellungen sein Klient darüber hat, was durch die beabsichtigte vertragliche Beziehung im Einzelnen zu regeln ist.
Je mehr der beabsichtigte Vertrag von üblichen Vertragstypen abweicht, desto wichtiger ist eine eingehende Besprechung. So wird etwa bei einem Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung eine weniger weitreichende Abklärung der Vorstellungen und Interessen des Klienten erforderlich sein, als bei Gründung einer Gesellschaft oder Abschluss eines komplexen Bauvertrages.
Ein guter Vertrag setzt weiters voraus, dass dieser Regelungen für die vorhersehbaren möglichen Konfliktpunkte enthält und diese Regelungen klar und deutlich formuliert sind.